WiBe-Konzept umsetzen, interne Regelungen für die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aktualisieren und verankern …
Häufig werden interne Regelungen, nach denen finanzwirksame Maßnahmen (Investitionsprojekte, Beschaffungen, organisatorische Änderungen, …) vor Beginn auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden müssen, nicht oder nur unzureichend beachtet. Zwar findet bei größeren Maßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsabschätzung statt, diese erfolgt aber nicht immer systematisch und genügt methodisch nicht immer den Ansprüchen einer Prüfinstanz. Handlungsbedarf besteht, das WiBe-Konzept bietet sich als ein geeignetes Instrument an.
Wir unterstützen Sie
- Wir konzipieren mit Ihnen den Geschäftsprozess ‘Wirtschaftlichkeitsuntersuchung’, damit Berechnungen einheitlich, aufwandsarm und prüfungssicher in allen beteiligten Organisationseinheiten vorgenommen werden können – unter anderem:
- die derzeitige Handhabung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird erhoben und analysiert (einbezogene Maßnahmen, verwendete Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozesse, Beteiligte, Erfolgskontrollen, Best Practice, Lücken und verbesserungsbedürftige Regelungen),
- erforderliche konzeptionelle Festlegungen werden abgeleitet (Basis: Ist-Stand, gesetzliche Vorgaben, interne Projektmanagement-Regelungen, ggf. Auflagen externer Prüfinstanzen) und in einen Umsetzungsplan eingebracht,
- wir definieren und dokumentieren mit Ihnen die (Teil-) Prozesse, in denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen werden sollen,
- wir begleiten die Implementation (WiBe-Coaching) und unterstützen Pilotanwender bei der Erstellung “mustergültiger” WiBen – weiterhin:
- wir entwerfen mit Ihnen die Entscheidungsregeln, nach denen Projekte und Vorhaben priorisiert werden und unterstützen bei der Erstellung des Projekt-Portfolios,
- wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Berechnung der (erweiterten) Wirtschaftlichkeit aller laufenden/ geplanten Projekte und Investitionsvorhaben,
- optional: unsere WiBe® Software kann in Ihre interne Benutzeroberfläche eingepasst werden.
Ihr Vorteil:
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfolgen schneller, verlässlicher,
wirtschaftlicher, frustrationsärmer und ohne spätere “rechnungshoftypische Bemerkungen”.
Klare Regelungen für die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, dokumentiert in einem WiBe- Leitfaden, der Ihre unternehmens-/ behördenspezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Geschäftsprozesse und Zuständigkeiten sind transparent gemacht und mit anderen Regelwerken (Projektmanagement u. ä.) abgestimmt. Relevante Empfehlungen der Gebietskörperschaft sind dabei berücksichtigt. Es gibt Referenzdokumente für verschiedene Arten von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die auch “1:1” als Leitungsvorlagen genutzt werden.
Entscheidungen über Projekte, über Investitionsvorhaben und Beschaffungen im Hause werden im Sinne von ‘Business Case Building’ auf einem durchgängigen Konzept zur Bewertung und zur Prioritätensetzung für Projekte und Vorhaben gründen. Die Vergleichbarkeit wichtiger Vorhaben wird sicher gestellt, finanzwirksame Wirkungen bezogen auf die spätere Betriebsphase werden verdeutlicht.
Ihre Projekte und Vorhaben werden systematisch, einheitlich und transparent bewertet. Sie erhalten nachvollziehbare Berechnungen, aus denen Kosten und Nutzen, strategische Qualitäten, externe Wirkungen und Projektprioritäten ablesbar sind und dies anhand eines Konzeptes, das national (und mittlerweile auch international) anerkannt ist.
Und: die Kosten-Nutzen Relation dieser Beratung ist wirtschaftlich
(sowohl als absolute als auch als relative Wirtschaftlichkeit …)
Einige der Institutionen, die wir bei der WiBe Einführung beraten haben
- Landesinnenministerium, 32.000 Anwender
Konzipierung der begleitenden Wirtschaftlichkeitsberechnung “Einführung elektronischer Aktenführung” - Kommunales Rechenzentrum, 150 Mitarbeiter
Redesign des Projektmanagements und Aufbau Projekt-Controlling - Kommunalverwaltung, 4.000 Mitarbeiter
Begleitende Beratung der Projektgruppe „Einführung WiBe Konzept“ - Bundesbehörde, 2.000 Mitarbeiter
Begleitende Beratung der Projektgruppe „Einführung WiBe Konzept“ - Bundesbehörde, 90.000 Mitarbeiter
Einführung eines einheitlichen Bewertungskonzeptes für IT-Projekte sowie Berechnung der Wirtschaftlichkeit aller zentralen IT-Vorhaben mit haushaltsbegründender Dokumentation - Investmentbank, 58.000 Mitarbeiter
Entwicklung eines konzernweiten Project-Scoring auf Barwertbasis mit Amortisationsrechnung (Fachkonzept) einschließlich grafischer Darstellungen zur Vorhabensamortisation (Software) - Krankenversicherung, 60.000 Mitarbeiter
WiBe-Beratung der Arbeitsgruppe „IT-Revision“ - Industrieunternehmen Chemische Industrie, 55.000 Mitarbeiter
WiBe-Pilotstudie “Fortführende versus ablösende Migration Desktop Betriebssystem” - Energieversorgungskonzern, 85.000 Mitarbeiter
Entwicklung eines einheitlichen Investitionsbeantragungsprozesses mit Wirtschaftlichkeitsnachweis - Telekommunikationskonzern, 145.000 Mitarbeiter
WiBe-Pilotstudie “Virtualisierung von Fachanwendungen”
Ein Blick in unsere Referenzenliste …
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