Wirtschaftlichkeitsberechnungen für finanzwirksame Maßnahmen und für Projekte sind ein Muss — für die öffentliche Verwaltung machen dies die § 7 der Bundes- bzw. Landeshaushaltsordnung und die Verwaltungsvorschriften zu § 7 deutlich. Vergleichbare Vorgaben finden sich auch in den Gemeindeordnungen. Die Prüfungsinstitutionen mahnen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen seit langem an und weisen auf geeignete Verfahren hin. Bereits vor Jahren hat der Bundesrechnungshof festgestellt:
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Situationsanalyse: welche “Mindeststandards” für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind zwingend vorgegeben? Ist deren Einhaltung prüfungskonform gesichert? Welcher Mehrwert entstünde bei einer Veränderung des Status Quo? Welche Vorgehensschritte erscheinen notwendig und prioritär?
Leitungsebene sowie Führungskräfte, die (IT-) Projekte und/oder Beschaffungsvorhaben beauftragen, leiten und/oder für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ihres Hauses die Verantwortung tragen.
Die Veranstaltung wird auf die speziellen inhaltlichen Anforderungen der TeilnehmerInnen ausgerichtet, sie integriert medienunterstützten Vortrag und Diskussionen mit fachlicher Moderation. Die Inhalte sind abgestimmt auf die Vorgaben des § 7 BHO/LHO sowie auf (u.a.) die Arbeitsanleitung des BMF, das Fachkonzept „WiBe – Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Version 5“ und die aktuellen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes.
Themenkreis 1:
Rahmenbedingungen (u.a.: § 7 BHO/LHO und VV zu § 7 – Arbeitsanleitung “Wirtschaftlichkeitsuntersuchung” des BMF – “Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen” des BRH – “Fachkonzept WiBe 5.0 Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen” des CIO 2015)
Themenkreis 2:
Situationsanalyse “Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – Status Quo”
Themenkreis 3:
Erarbeiten von notwendigen Folgeschritten und Gestaltungsempfehlungen (Fachmoderation)