WiBe Version 1.0 (1992)

In den Vorbemerkungen zur Version 1 vom Juli 1992 schreibt der Verfasser unter anderem:

“Die Bundesverwaltung ist – wie die öffentliche Verwaltung insgesamt – verpflichtet, ihre Arbeit und ihre interne Organisation am Prinzip der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Verstärkt wird dabei auf IT-Systeme zurückgegriffen, um die Effizienz und die Effektivität von Strukturen und Arbeitsprozessen zu erhöhen. Auch die IT-Einsatz-Entscheidung unterlliegt dann der Forderung nach Wirtschaftlichkeit: IT-Vorhaben sind darum einer Wirtschaftslichkeitsbetrachtung (WiBe) zu unterziehen. […] Diese Forderung wird gleichfalls vom Bundesrechnungshof gestellt. […]  Mit der Empfehlung IT-WiBe liegt für die Bundesverwaltung nunmehr ein umfassendes Beurteilungskonzept für den wirtschaftlichen Einsatz der IT vor.”

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