AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen

Sog. AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Die AfA-Tabellen stellen keine bindende Rechtsnorm dar. Dennoch werden die in den AfA-Tabellen festgelegten Abschreibungssätze sowohl von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt, da sie umfangreiches in der Praxis gewonnenes Fachwissen widerspiegeln.

AfA-Tabellen sind hilfreich

  • bei Kostenvergleichsrechnungen zur Bestimmung der Laufzeit in Jahren (daraus folgen dann die jährlichen Abschreibungsbeträge),
  • bei einer WiBe nach WiBe 5.0 und/oder allgemeinen Kapitalwertberechnungen zur Bestimmung des Zeitpunktes (Jahres) für erforderliche Ersatzbeschaffungen.

Die allgemeine AfA-Tabelle stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Download (PDF, 63KB)

(Quelle 04.09.2012: http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/detail.php?template=20_search_d&search[send]=true&lang=de&search[vt]=afa-tabelle)