LRH Bemerkungen 2009 …

Aus den Jahresberichten 2009 der Landesrechnungshöfe …

Aus den Veröffentlichungen der Landesrechnungshöfe 2009 haben wir Aspekte herausgegriffen, die mit Bezug zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Interesse sind…

LRH Schleswig-Holstein (22. April 2009)

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gilt auch für E-Government-Maßnahmen

Bei seinen Feststellungen zu E-Government-Projekten hat der LRH u. a. folgende Feststellungen getroffen: „Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten auch für E-Government-Maßnahmen. Bei den geprüften Maßnahmen fehlen überwiegend Ist- bzw. Bedarfsanalysen, Zieldefinitionen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und belastbare Kosten-Nutzen-Analysen ebenso wie die Evaluation und eine Dokumentation.“

Bei einer der geprüften E-Government-Aktivitäten handelt es sich um die IT-Maßnahme „Betrieb, Aufbau und Weiterentwicklung von xxx“. Der LRH hat hierzu u. a. Folgendes festgestellt: Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stammt aus 2003 und ist inzwischen veraltet. Sie bildet zudem … nur einen Teil des Projekts ab. Eine Erfolgskontrolle, in deren Rahmen die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aktualisiert wird, ist erforderlich. Eine überarbeitete Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde nicht erstellt. Die Auswertung der Projektergebnisse steht noch aus.

War die Beauftragung externer IT-Beratung notwendig?

Im Dezember 2007 wurde bei dem IT-Beratungsunternehmen G. ein Vertragsangebot zur persönlichen Beratung und Unterstützung für eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter des Dezentralen IT-Managements des Innenministeriums für die IT-Maßnahme xxx eingeholt. Die Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO setzen für die Vergabe von Sachverständigenleistungen umfangreiche Prüfungen voraus, deren Ergebnisse in einem Vermerk festzuhalten sind.

Darüber hinaus sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Auftragsvergabe zu beachten. Die bestmögliche Nutzung von Ressourcen muss sichergestellt werden.

Die Notwendigkeit externen IT-Sachverstand einzubinden wurde nicht in einem Ergebnisvermerk festgehalten. Die Unabweisbarkeit des Informationsbedarfs ohne Definition der benötigten Unterstützung ist nicht überprüfbar. Eine Erfolgskontrolle ist damit unmöglich.

Der LRH beanstandet, dass weder die notwendigen Personalressourcen eingeplant wurden, noch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt ist.

Auffassung des Innenministeriums dazu: Vor der Vertragsunterzeichnung sei ein Testauftrag vergeben worden, der anschließend bewertet wurde. Damit sei eine angemessene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vorwege vorgenommen worden.

Der LRH bleibt bei der Feststellung, dass der Servicevertrag nicht erforderlich war. Die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden nicht beachtet. Der LRH stellt fest, dass dem Mitteleinsatz von xxx kein adäquater Nutzen gegenübersteht.

Zentrale IT-Beschaffung – Wirtschaftlichkeit erweiterter Gewährleistung nachweisen

Der LRH hat in seinen Bemerkungen 2006 beanstandet, dass die erweiterte Gewährleistung in der EU-weiten Ausschreibung trotz nicht erhobener Daten und nicht durchgeführter Wirtschaftlichkeitsuntersuchung optional ausgeschrieben worden ist. 2001 bis 2004 sind Mehrkosten von 1,7 Mio. € für eine erweiterte Gewährleistung entstanden. Der LRH hat das Finanzministerium aufgefordert, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Inanspruchnahme der erweiterten Gewährleistung zu erstellen und den Nachweis zu erbringen, dass der Einsatz der Haushaltsmittel gerechtfertigt ist.

Der Landtag hat 2006 das Finanzministerium gebeten, „vor der Beauftragung der optional ausgeschriebenen erweiterten Gewährleistung durch die IT-Bedarfsstellen einen Wirtschaftlichkeitsnachweis zu erbringen. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sei dem Finanzausschuss zu übersenden“.

Das Finanzministerium hat die IT-Referenten der obersten Landesbehörden … informiert: „Bei der Beschaffung von PC, Notebooks und Arbeitsplatzdruckern ist aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich auf eine Garantieerweiterung (3 Jahre vor Ort) zu verzichten. Bei Servern und Netzwerkdruckern kann aufgrund der speziellen Anforderungen keine generelle Empfehlung abgegeben werden. Vor der Inanspruchnahme einer verlängerten Gewährleistung ist ausnahmslos eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in eigener Zuständigkeit durchzuführen.“

Dem LRH wurde von keiner IT-Bedarfsstelle ein Wirtschaftlichkeitsnachweis vorgelegt. Die Bedarfsstellen begründeten dies häufig mit Unkenntnis.

Das Finanzministerium teilt mit, es habe die IT-Bedarfsstellen wiederholt dahingehend informiert, dass die Wirtschaftlichkeit einer erweiterten Gewährleistung vor der Beauftragung nachzuweisen sei. Eine pauschale Bewertung sei nicht möglich, da es auf die Verhältnisse des Einzelfalls ankomme. Erweiterte Gewährleistung könne wirtschaftlich sein, wenn vor Ort kein qualifiziertes Personal zu Verfügung steht, aufgrund ungünstiger örtlicher Verhältnisse mit vermehrten Ausfällen zu rechnen sei oder besondere Anforderungen beständen. Dies sei aber vom jeweils zuständigen Ressort in eigener Verantwortung zu klären.

Der LRH erwartet, dass die IT-Bedarfsstellen Aufträge zur erweiterten Gewährleistung ohne Vorlage eines Wirtschaftlichkeitsnachweises unterlassen. Das Finanzministerium und die Zentrale IT-Beschaffungsstelle sind aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass weitere unwirtschaftliche Beauftragungen der erweiterten Gewährleistung unterbunden werden.

Das ursprüngliche Ziel, für die Personalverwaltung und Stellenbewirtschaftung ein landesweit einheitliches Verfahren in den Behörden und Einrichtungen des Landes einzusetzen, kann nicht erreicht werden, weil die zur Umsetzung dieses Ziels erforderlichen Rahmenbedingungen nicht geschaffen worden sind. Das Vorhaben muss als im Wesentlichen gescheitert angesehen werden. Die Gesamtkosten des Projekts PersNRW werden bis Ende 2009 ein Volumen von mehr als 43 Millionen € erreicht haben.

Das Projekt ist nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell völlig aus dem Ruder gelaufen… Nach eigenen Ausführungen konnte das FM angesichts der Ressortkompetenz der Landesministerien und mangels einer Kabinettentscheidung in der Vergangenheit die Neubeschaffung anderer IT-Verfahren nicht verhindern. Ohne einen konkreten Überblick über die landesweit im Einsatz befindlichen IT-Lösungen zu haben, geht das FM davon aus, dass mehrere Softwareprodukte zur Unterstützung der Personalverwaltung weiterhin im Einsatz bleiben werden.

LRH MECKLENBURG-VORPOMMERN (26. Juni 2009)

Abhängigkeit von einem Hersteller, Wirtschaftlichkeit der Anwendung steht im Zweifel (S. 74ff)

“Das Justizministerium hat sich hinsichtlich der Weiterentwicklung und Pflege seiner Justizfachanwendung von einer einzelnen Herstellerfirma abhängig gemacht… Der Landesrechnungshof hat die Verträge mit dem Hersteller der Justizfachanwendung A. geprüft und festgestellt, dass das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – wirtschaftlich betrachtet – unangemessen erscheint, da das Land sowohl die Entwicklungskosten als auch den Unternehmergewinn des Herstellers fast vollständig alleine getragen hat, im Gegenzug aber nicht die uneingeschränkten Rechte am Quellcode des Programmes erhielt.

Aufgrund der vereinbarten Quellcoderegelung hat sich das Land zudem im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Pflege des Programmes von einem einzelnen Hersteller abhängig gemacht. Dies bewirkt, dass die Herstellerfirma dem Land bei der Weiterentwicklung und Pflege des Programms in gewissem Umfang die Preise diktieren kann. Der landesrechnungshof hält es für notwendig, die Verträge mit der Herstellerfirma nachzuverhandeln und die Quellcodevereinbarung zu Gunsten des Landes zu ändern.”

Snow-Fun-Park Wittenburg: merkwürdige Wirtschaftlichkeitsprognosen … (S. 109ff)

“Das Wirtschaftsministerium hat die Maßnahme Snow-Fun-Park mit 17.402.000 Euro gefördert. Vieles sprach gegen die Förderung: Der Standort, die Konkurrenz, die Finanzierung und ein schwacher Investor – dem Projekt fehlte von vornherein die wirtschaftliche Grundlage. Das Ministerium hat die Risiken in Kauf genommen und die Investition dennoch ermöglicht.

Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint… Der Investor muss finanzstark, die Investition wirtschaftlich sein… Subventionen verzerren den Wettbewerb; sie dürfen nur mit Augenmaß gewährt werden. Das Ministerium hat dieses Augenmaß vermissen lassen… Eine Förderung nach den Grundsätzen des Regionalen Förderprogramms und der bewährten Förderpraxis des Landes hätte das Projekt scheitern lassen…

Im Verlauf der etwa zehnjährigen Planungs-und Vorbereitungsphase haben verschiedene Gutachter behauptet, der Snow-Fun-Park könne wirtschaftlich betrieben werden. Die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit der Anlage sei allerdings “als sensibel einzustufen, was eine signifikante öffentliche Investitionsförderung … unumgänglich macht.” Bei näherer Betrachtung allerdings lagen den Gutachten Annahmen zugrunde, die sich als unrealistisch erweisen sollten. In erster Linie war dies die Zahl der erwarteten Besucher. Infolge der guten Verkehrsanbindung Wittenburgs könne mit zahlreichen Besuchern gerechnet werden, besonders aus den Ballungszentren Hamburg und Berlin, sogar aus Stettin und Posen. Schließlich sei Wittenburg über den internationalen Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel in ca. 80 km Entfernung “an das nationale und internationale Flugnetz angebunden.” Die Gutachter der Feasibility-Studie vom November 2004 rechneten mit folgenden Besucherzahlen:

 

Betriebsjahr 1 2 3 4
Besucher Skihalle 516.350 525.750 532.000 542.640
Besucher gesamt 912.390 964.920 1.000.000 1.017.000

Nach der Eröffnung des Snow-Fun-Parks kehrte Ernüchterung ein: Im März 2007 erwartete der Gutachter für das erste volle Betriebsjahr nur noch 377.600 Besucher der Skihalle; 27 % weniger als noch gut zwei Jahre zuvor, aber durchschnittlich immer noch mehr als 1.000 Personen pro Tag:

 

Betriebsjahr 1 2 3 4
Besucher Skihalle 377.600 422.912 465.203 502.419
Änderung zu 2004 -27 % -20 % -13 % -7 %

Selbst diese Prognose hält der Landesrechnungshof für überaus ambitioniert. Es hätte stärker berücksichtigt werden müssen, dass das Einzugsgebiet und die daraus resultierende An- und Abreise (Mobilitätsbereitschaft) mit der Aufenthaltsdauer in einer Freizeiteinrichtung und mit der Attraktivität der Anlage korrelieren. Da das Umland nur dünn besiedelt ist, bauen die Gutachter auf Besucher, die zu einem erheblichen Teil Fahrzeiten von mehr als zwei Stunden zu bewältigen haben. Es ist nicht vorstellbar, dass zahlreiche Ski- und FreizeitsportIer stundenlange Fahrzeiten in Kauf nehmen oder gar mit dem Flugzeug anreisen, um sich durchschnittlich 1 1/2 Stunden im Snow-Fun-Park aufzuhalten. Die wirtschaftliche Entwicklung des Snow-Fun-Parks bestätigt, dass die prognostizierten Besucherzahlen unrealistisch sind.

Alle Gutachten weisen erhebliche, leicht erkennbare Schwächen auf. Das Ministerium hätte sie sehen und das LFI beauftragen müssen, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen genau zu untersuchen. Die jüngere Entwicklung haben die Schwächen bestätigt: Bereits Ende 2007 befand sich der Snow-Fun-Park in einer wirtschaftlichen Schieflage. Im März 2008 folgten die ersten Entlassungen, am 30. Juni das vorläufige und am 1. September 2008 das endgültige Insolvenzverfahren, Mitte September schließlich die Auflösung beider Gesellschaften. Am 4. Dezember zeigte die lnsolvenzverwalterin der Snow-Fun-Park GmbH dem Amtsgericht Schwerin die Masseunzulänglichkeit an.”

Staatliche Hochbaumaßnahmen: Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit Mängeln … (S. 219ff)

“Die bei der Planung staatlicher Hochbaumaßnahmen durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen entsprechen in vielen Fällen nicht den an sie zu stellenden Anforderungen.

Bei der Lösung von Unterbringungserfordernissen für die Landesdienststellen gibt es regelmäßig Varianten, die im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen i. S. v. VV Nr. 2 zu § 7 LHO gegeneinander abzuwägen sind. Dabei geht es einerseits um die Art und Weise der “Beschaffung” von geeigneten Baulichkeiten insbesondere im Wege von Anmietungen, Investorenbauten sowie Eigenbaumaßnahmen durch Rekonstruktion, Umbau oder Neubau. Zum anderen sind Lösungen dringlicher Unterbringungsbedarfe durch eine gemeinsame Nutzung vorhandener Liegenschaften durch mehrere Behörden u. a. m. denkbar.

Obwohl der für die hier geprüften Baumaßnahmen zuständige BBL M-V erkennbare Fortschritte bei der Untersuchung der Wirtschaftlichkeit bestimmter Lösungen erzielt hat, enthielten die in den geprüften Entscheidungsunterlagen enthaltenen Analysen und Untersuchungen noch Mängel. Insbesondere hat der BBL M-V nicht alle Realisierungsvarianten in die Betrachtung einbezogen, bei kostenaufwendigen Teillösungen keine Untersuchung durchgeführt, nicht monetäre Faktoren nur unvollständig oder fehlerhaft berücksichtigt, und ist z. T. subjektiven und nicht hinreichend begründeten Einschätzungen gefolgt.

Für den Landesrechnungshof stellt sich deshalb vielfach die Frage, ob die letztlich gewählte Variante zur Lösung eines Unterbringungsproblems tatsächlich auch die wirtschaftlichste war.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Planungsphase von Investitionsmaßnahmen sollen Aufschluss darüber geben, über welche Handlungsalternativen die Verwaltung verfügt und welche dieser Alternativen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten vorzuziehen ist. Die Wirtschaftlichkeit von Unterbringungs- oder damit verbundenen technischen oder organisatorischen Lösungen ist nicht nachgewiesen und Entscheidungen der Verwaltung sind ggf. fehlerhaft, wenn die Anforderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 7 LHO über Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht erfüllt sind.

Ministerium und BBL M-V haben dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen künftig beachtet werden. Voraussetzung dafür ist nach Auffassung des Landesrechnungshofes die gezieltere Schulung aller an der Projektbearbeitung und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Beteiligten.

Die Kosten der Unterbringung der Landesverwaltung werden entscheidend durch die Kosten der Baumaßnahmen und durch die Betriebskosten beeinflusst. Ministerium und BBL M-V haben daher eine große Verantwortung und die Pflicht zum wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Insbesondere haben sie die Einhaltung des Minimalprinzips gemäß VV Nr. 1 zu § 7 LHO zu sichern. In allen Phasen der Planung und Bauausführung ist danach die Erreichung der beschriebenen Bauaufgabe mit möglichst geringem Mitteleinsatz anzustreben und ggf. auch gegenüber Vorstellungen freiberuflich Tätiger durchzusetzen.

LRH Rheinland-Pfalz (Jahresbericht 2009)

Einsatz der Informationstechnik in der Landesforstverwaltung –
wirtschaftliche, zielgerichtete und zeitnahe Durchführung der Projekte nicht gewährleistet (S.117ff)

Der Rechnungshof hat in ausgewählten Bereichen der Landesforstverwaltung den IT-Einsatz in den Jahren 2000 bis 2007 geprüft. Insbesondere wurde untersucht, ob hierbei wirtschaftlich verfahren wurde … Von den zwischen 2002 und 2007 von der Landesforstverwaltung durchgeführten 66 IT-Vorhaben wurden 17 Projekte, für deren Umsetzung über 5 Mio. € 2) aufgewendet worden waren, in die Prüfung einbezogen. Hierbei wurde insbesondere Folgendes festgestellt:

      • Die mit den Projekten verfolgten Ziele waren häufig nicht hinreichend konkret und messbar formuliert.
      • Angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie begleitende und abschließende Erfolgskontrollen wurden nicht durchgeführt.
      • Projektkosten wurden nicht vollständig ermittelt und nicht ordnungsgemäß überwacht.
      • Die Projektsteuerung wurde nicht durch ein geeignetes Controlling unterstützt.
      • Planung und Durchführung von Projekten wurden nicht immer vollständig dokumentiert.
      • Gleichzeitig durchgeführte Projekte wurden nicht hinreichend koordiniert.

Das Ministerium hat mitgeteilt, bei künftigen IT-Projekten würden angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Die Vorhaben würden nachvollziehbar dokumentiert…

LRH Sachsen-Anhalt (Jahresbericht 2009)

Ungerechtfertigter Verzicht auf notwendige Ausschreibungen (S. 27ff)

Eine Freihändige Vergabe soll nur unter sehr eng gefassten Bedingungen stattfinden. Mit dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 22. November 2006 wurden Ausnahmeregelungen getroffen. Danach ist eine Beschränkte Ausschreibung bei einem Auftragswert unter 50.000 € und die Freihändige Vergabe bei einem voraussichtlichen Auftragswert bis 15.000 € zulässig, wobei jedoch in der Regel mindestens drei Angebote einzuholen sind, sofern nicht die Natur des Geschäftes oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

Der Landesrechnungshof kritisiert, dass durch den Verzicht auf die Herstellung von Wettbewerb die Möglichkeit, Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen, nicht genutzt wurde. Die als Begründung von der Landtagsverwaltung gefertigten Vermerke halten einer kritischen Prüfung nicht stand, da Ausnahmetatbestände (Natur des Geschäfts oder besondere Umstände) nach Auffassung des Landesrechnungshofes nicht vorliegen.

Einführung eines integrierten Personalmanagementsystems  –
Skepsis bezüglich des geschätzten Einsparpotenzials … (S.41ff)

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt (Ministerium des Innern, Ministerium der Finanzen, Staatskanzlei, Oberfinanzdirektion) versucht seit 1998 – und damit seit über 10 Jahren – ein integriertes Personalmanagementverfahren, mit dem Rationalisierungsvorteile (u. a. durch den Wegfall von Doppelerfassungen) verbunden sind, einzuführen… Über 10 Jahre nach der ersten Entwicklungsentscheidung ist immer noch kein entsprechendes Programm flächendeckend im Einsatz.

Nach Auffassung des Landesrechnungshofes sollte beim aktuellen Projekt „Personalmanagementsystem“ (PMS) eine Konzentration auf die wesentlichen Funktionalitäten mit den höchsten Einspareffekten (originäre Personalverwaltung und Nutzung der Daten in der Bezügeabrechnung ohne Doppelerfassungen) erfolgen.

Das Ministerium der Finanzen hat beim Projekt „PMS“ eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, die methodisch den Anforderungen der VV Nrn. 2.1 und 2.3 zu § 7 LHO entspricht.

Nach der Aktenlage hat das Ministerium der Finanzen nach Auffassung des Landesrechnungshofes alternative Personalverwaltungslösungen (…), die sich bereits im Einsatz u. a. anderer Bundesländer befinden, in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht ausreichend geprüft und bewertet.

In der zweiten Fassung der KNA (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) betrug das vom Ministerium der Finanzen zugrunde gelegte Einsparpotenzial in der Personalsachbearbeitung 192 VbE (Vollbeschäftigteneinheiten). Basis war eine vom Ministerium der Finanzen gesetzte „Bearbeitungsquote“ von 1 : 225 (1 VbE in der Personalsachbearbeitung betreut 225 Personalfälle). Diese hat das Ministerium der Finanzen wie folgt hergeleitet … Das Ministerium der Finanzen hat die Betreuungsrelation von 1 : 225 als Maßstab bei allen Ressorts (ohne Kultusministerium) angelegt und daraus das mögliche Einsparpotenzial von 192 VbE mit Personalkosteneinsparungen in Höhe von 8.618.851 € ermittelt.

Die tatsächliche Erreichung der Betreuungsrelation von 1 : 225 setzt allerdings bei den Ressorts Leistungssteigerungen zwischen 125 und mehr als 300% voraus…

Die Erreichung eines vom Ministerium der Finanzen angenommenen Einsparpotenzials von 8 Mio. € beim Personalverwaltungspersonal ist Zielsetzung der Landesregierung vom 27. März 2007 und wesentliche Voraussetzung für die monetäre Wirtschaftlichkeit des Projektes „PMS“.

Das vom Ministerium der Finanzen ermittelte damit korrespondierende Einsparpotenzial von 192 VbE/Stellen wird nur bei Erreichung einer Betreuungsrelation von 1 : 225 in der PMS-relevanten Landespersonalverwaltung erreicht. Dies entspricht zum Teil einer Steigerung bis zu 328 v. H.

Die vom Ministerium der Finanzen unterstellten Leistungssteigerungen sollten im Rahmen der Pilotierung verifiziert werden. Falls das vom Ministerium der Finanzen ermittelte Einsparpotenzial von 192 VbE realistisch ist, sollte es differenziert nach Kapiteln und Jahresscheiben im Doppelhaushalt 2010/2011 ausgebracht werden, um die für die monetäre Wirtschaftlichkeit des Projektes entscheidende Personalkosteneinsparung haushaltsrechtlich abzusichern.

LRH Baden-Württemberg (Jahresbericht 2008)

Vergabe von Gutachten durch die Ministerien … (S. 28f)

Die Ministerien des Landes hatten zwischen Anfang 2000 und April 2004 insgesamt 336 externe Beratungsleistungen mit einem Volumen von 22 Mio. € vergeben. Dabei wurde häufig gegen das Vergaberecht sowie gegen den Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsgrundsatz verstoßen. Bei 90 % aller Gutachten wurden externe Berater per freihändige Vergabe beauftragt. Meist wurde kein einziges Vergleichsangebot eingeholt. Die hohe Zahl der externen Beratungen wurde mit fehlendem Personal und mangelnden Fachkenntnissen begründet. Der Rechnungshof bezeichnete dies als fachlichen Offenbarungseid.

Der Rechnungshof forderte, künftig intensiver zu prüfen, ob externe Gutachten notwendig sind, und vergaberechtliche Bestimmungen genauer anzuwenden. Die eigenen Personalressourcen und Fachkompetenzen sollten zukünftig verstärkt genutzt werden. Aufträge an externe Berater sollten grundsätzlich im Wege der Öffentlichen Ausschreibung vergeben und die Mittel im Haushalt pauschal um 20 % bis 30 % gekürzt werden.

Die Ministerien haben berichtet, dass in den Jahren 2004 und 2005 nur noch 74 externe Beratungsleistungen mit einem Honorarwert in Höhe von 2 Mio. € vergeben worden seien. Die Zahl der Gutachten sei um 43 %, die Ausgaben um 80 % und das durchschnittliche Honorar je Gutachten um 68 % zurückgegangen. Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Einer weiteren zentralen Vorgabe des Landtags, Gutachtenaufträge der Ministerien verstärkt im Wettbewerb zu vergeben, wurde bisher nicht Rechnung getragen. 80 % der Beraterleistungen wurden weiter freihändig vergeben …

LRH Nordrhein-Westfalen (Jahresbericht 2009)

IT-Investitionen der Rechenzentren … (S.121ff)

Der Landesrechnungshof hat im Rahmen der Prüfung der IT-Investitionen der Rechenzentren des Landes Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Haushaltsverstößen festgestellt. Dazu zählten Fehler bei der Erstellung von Haushaltsunterlagen sowie unterbliebene oder verspätet vorgenommene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Hervorzuheben sind unwirtschaftliche Beschaffungen von IT-Anlagen im Wege von Ratenkäufen, wodurch dem Landeshaushalt ein Schaden von mehr als einer Million € entstand.

In der Konsequenz sieht der Landesrechnungshof die Notwendigkeit, dass der Landtag die Mechanismen zur Wahrung seiner Rechte im Haushaltsvollzug konkretisiert…

Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Bei mehreren Projekten im Rahmen von KONSENS wurde die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit Beschlüssen von Finanzministerkonferenzen begründet. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden weder auf Landesebene noch länderübergreifend vorgenommen. Nach Auffassung des LRH können durch länderübergreifendes Regierungshandeln gesetzliche Grundlagen wie die Landeshaushaltsordnung (LHO) jedoch nicht ausgehebelt werden. Auch hier muss entsprechend gehandelt, in diesem Fall insbesondere das Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllt werden. Dabei kann die Wirtschaftlichkeit entweder länderübergreifend oder für den Einsatz in NRW geprüft und festgestellt werden. Das FM gab dazu an, dass es diesbezüglich ebenfalls Verbesserungsbedarf sehe und die Grundposition des LRH teile.

Bei den derzeitigen Planungs- und Steuerungsprozessen für IT-Investitionen sieht der LRH Optimierungspotenzial. Ohne notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fehlen für eine fundierte Auswahl und Priorisierung maßgebende Grundlagen.

Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste

Bei den geprüften IT-Investitionen wurden vielfältige Haushaltsverstöße festgestellt. Haushaltsunterlagen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden nicht oder verspätet erstellt, finanzielle Abwicklungen wurden im Haushaltsplan falsch dargestellt. Aufgrund fehlender Unterlagen gesperrte Mittel wurden, teilweise auch für andere Zwecke, verausgabt.

Ab dem Jahr 2003 wurden vom LZPD zentral PC-Ersatzbeschaffungen durchgeführt, für die jeweils Ratenzahlungen vereinbart wurden. Obwohl formelle Prüfungen zwingend vorgeschrieben sind, wurden keine Vergleichsberechnungen mit anderen Finanzierungsarten durchgeführt. Durch diese Vorgehensweise wurde gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot der LHO verstoßen. Nach den Feststellungen des LRH waren ab dem Jahr 2004 sämtliche Ratenkäufe sowie vorgenommene Sondertilgungen unwirtschaftlich. Der finanzielle Schaden in Form zusätzlicher Zinsen für den Landeshaushalt beläuft sich auf über eine Mio. €. Für die Maßnahmen war in den Haushaltsplänen ein Gesamtaufwand von 27 Mio. € vorgesehen, tatsächlich wurden mehr als 43 Mio. € verausgabt.

Anders als die anderen untersuchten Verwaltungsbereiche verfügt die Polizei inzwischen über festgelegte Prozesse zur Initiierung und Abwicklung von IT-Investitionen, die auch umfangreiche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beinhalten. Damit liegen die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Steuerung der von der Polizei verfolgten Maßnahmen über aussagefähige Kennzahlen nunmehr vor.

Landesbetriebe LDS, GGRZ Hagen, Köln und Münster

Die als Landesbetriebe errichteten Rechenzentren im Geschäftsbereich des IM wiesen Mängel bei der Dokumentation der Wirtschaftlichkeit auf. Nach den Feststellungen des LRH wurden bei Investitionen in den Fachbereichen regelmäßig Dokumente wie z. B. technische Grundsatzpapiere, Vorlagen an die Leitungsebene oder das IM erstellt, die die Wirtschaftlichkeit begründen. Allerdings fehlte bei einer stichprobenartigen Prüfung von Beschaffungen oft ein Verweis auf diese Papiere. Allein aus dem Studium der Beschaffungsvorgänge war die Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Maßnahmen bzw. die Auseinandersetzung des jeweiligen Landesbetriebes mit der Wirtschaftlichkeit für den LRH i. d. R. nicht ersichtlich. Weiterhin wurde festgestellt, dass bei Dauerschuldverhältnissen, wie z. B. Leasing, keine Vergleichsrechnungen mit einem Kauf durchgeführt wurden, wodurch zumindest ein Großrechner unwirtschaftlich beschafft wurde…