Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen finanzwirksamer Maßnahmen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung

Herausgeber: Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit, in der Verwaltung, Postfach 12 06 03, 53048 Bonn, Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Band 18

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