| Redakteur: Susanne Ehneß
Wie das Bundesinnenministerium bekannt gab, wurde das E-Rechnungs-Gesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit wird gesetzlich festgelegt, dass die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen künftig in elektronischer Form möglich ist.
„Das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen gehört damit bald der Vergangenheit an“, prognostiziert das Bundesministerium des Innern (BMI) in seiner Mitteilung. Das E-Rechnungs-Gesetz solle Portokosten sparen und den Arbeitsaufwand bei privaten Unternehmen in erheblichem Maße reduzieren.
Die rechnungstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung könnten damit um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus würden Ressourcen geschont, Medienbrüche durch die unmittelbare elektronische Übertragung von Rechnungsdaten an die Bundesstellen vermieden und durchgängige sowie konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung geschaffen.
„Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung“, kommentiert Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im BMI. „Die elektronische Rechnungslegung trägt zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei.“
Auf der Website des BMI findet sich ein Leitfaden zur elektronischen Rechnung in der Öffentlichen Verwaltung zum kostenlosen Download.
(Originalbeitrag: http://www.egovernment-computing.de/bundeskabinett-beschliesst-gesetz-zur-elektronischen-rechnung-a-541959/)
Schreibe einen Kommentar