Feinkonzept zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens – Abschnitt H Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

2009-07-02-feinkonzept_15_wirtschaftlichkeitsuntersuchungAutor: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (2009) für BMF Bundesministerium der Finanzen

“Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WiBe) ist gemäß § 7 BHO bei finanzwirksamen Maßnahmen erforderlich. Für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen des Projekts wurde das Vorgehensmodell des Bundesministerium des Inneren (BMI) WiBe 4.1 (erstellt 2007 durch die Koordinierungs- und Beratungsstelle des Bundes – KBST) grundsätzlich angewandt, welches die ganzheitliche Betrachtungsperspektive, bestehend aus monetärer und erweiterter Wirtschaftlichkeit, nahelegt.

Bei der monetären Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, d. h. der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit im engeren Sinne, werden die Kosten und der Nutzen des geplanten IT-Systems in Geldeinheiten ermittelt bzw. geschätzt und die Wirtschaftlichkeit monetär berechnet. Der zeitliche Verlauf wird mittels Kapitalwertmethode berücksichtigt. Ergebnis ist ein Kapitalwert in Euro (WiBe KN).

Da eine nur monetäre Kosten-/Nutzenbetrachtung wesentliche qualitative Faktoren außer Acht ließe, werden zusätzlich nicht-monetäre Kriterien zur Dringlichkeit des IT-Vorhabens (WiBe D) und qualitativ-strategische Kriterien (WiBe Q) sowie optional Kriterien mit externer Wirkung (WiBe E) berücksichtigt. Diese Nutzwertanalyse untersucht die so genannte erweiterte Wirtschaftlichkeit des Projekts. Ergebnis der Bewertung sind Nutzwerte für die einzelnen nicht-monetären Kriterien.

Das WiBe-Konzept geht davon aus, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten eines Projekts eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt wird:

• als Vorkalkulation bei der Erstellung des Grobkonzeptes (WiBe Version 1)
• als Zwischenkalkulation bei Erstellung des Feinkonzeptes (WiBe Version 2)
• als Freigabe-Kalkulation unmittelbar vor der Einführung (WiBe Version 3)
• als Erfolgskontrolle in der Einsatz-/Nutzungsphase (WiBe Version 4)

Insbesondere bei großen und über einen längeren Zeitraum laufenden Vorhaben sollen alle vier Versionen erstellt werden.

Im Rahmen des Projektes Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens ist nun eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in der Version 2 im Sinne einer Vorkalkulation mit teilweise gesicherten Ausgangswerten zu erstellen.

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