IT-Steuerung Bund

Konzept des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen (2007) 

Fundstelle: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-Informationstechnik/konzept_it_steuerung_bund_download.pdf;jsessionid=B424150EE0AC8681522E3568BB4047D8.2_cid334?__blob=publicationFile

Einleitung

Auf dem nationalen IT Gipfel am 18.12.2006 wurden das Bundesministerium des In-nern und das Bundesministerium der Finanzen beauftragt, ein Konzept zur IT-Steuerung des Bundes zu erstellen und der Bundeskanzlerin vorzulegen: “Erforderlich sind ein professionelles Management von Großprojekten, eine effektive Umsetzungsorganisation und ausreichende Ressourcen für die Projektsteuerung. Dazu gehört die Einrichtung von zentralen IT-Verantwortlichen in den Bundesminis-terien für deren gesamte Geschäftsbereiche. Die IT-Strategie und -Architektur der Bundesverwaltung soll stärker als bisher in der Bundesregierung gebündelt und ko-ordiniert werden. Auf Bitte der Bundeskanzlerin erarbeitet dazu Bundesminister Dr. Schäuble mit Bundesminister Steinbrück ein Konzept.“(1)

IT-Steuerung als politische Herausforderung

Informationstechnik hat eine wichtige Bedeutung für das Funktionieren von Staat und Verwaltung sowie die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Wesentliche Großprojekte der öffentlichen Verwaltung enthalten im Kern auch ein IT-Projekt. Die IT ist ein wesentlicher Treiber und Faktor für die erfolgreiche Umsetzung politischer Vorhaben. Die Weiterentwicklung der IT dient auch der Erreichung der strategischen Ziele der Verwaltungsmodernisierung.

Die IT-Organisation des Bundes ist dringend zu stärken, damit sie bei wachsenden Herausforderungen und gleichzeitig steigender technologischer Komplexität dauer-haft wirtschaftliche und qualitativ hochwertige sowie sichere IT-Lösungen bereitstellen kann.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Staaten und großer Wirtschaftsunternehmen soll die Steuerung der Informationstechnik durch die Bundesregierung und innerhalb der Bundesverwaltung mit nachfolgenden Zielvorstellungen verbessert werden (2):

SERVICE VERBESSERN Ein effektiver Einsatz von Informationstechnik kann die Servi-ceorientierung der deutschen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die eigenen Verwaltungsbereiche erheblich verbessern. Durchgängig elektronische Verwaltungsprozesse, bürokratiearme Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden, One-Stop-Government und internetbasierte Behördengänge lassen sich nur durch Verbindung der staatlichen IT-Systeme, durch einheitliche Standards und professionelles Projektmanagement erreichen.

INNOVATIONEN FÖRDERN IT ist Motor für Innovationen in der Bundesverwaltung und ein wesentlicher Standortfaktor. Als bedeutender Nachfrager von IT-Dienstleistungen ist der Bund ein wichtiger Treiber. Die Entwicklung innovativer Lösungen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf internationalen Märkten und den Standort Deutschland.

HANDLUNGSFÄHIGKEIT BEWAHREN Administrative Handlungsfähigkeit hängt auch davon ab, wie schnell und wirtschaftlich staatliche IT-Systeme an geänderte politische und rechtliche Vorgaben angepasst werden können. Möglichkeiten und Grenzen der IT sind frühzeitig in politische und administrative Planungen einzubringen. Angesichts einer sich konstant und mit hohem Tempo weiterentwickelnden Bedrohung der IT-Sicherheit hängt die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen wesentlich davon ab, dass die Sicherheit staatlicher IT-Systeme gewährleistet ist.

EFFIZIENZ STEIGERN Der Bund investiert erhebliche Summen in Informationstechnik. Mit der elektronischen Unterstützung immer weiterer Verwaltungsaufgaben steigen sowohl die Spezialisierung des IT-Einsatzes, wie auch die Abhängigkeit von funktionierenden IT-Systemen. Um den Anforderungen auch langfristig mit beschränkten Ressourcen gerecht werden zu können, müssen IT-Fachpersonal und finanzielle Ressourcen so effizient wie möglich eingesetzt werden. Die künftige IT-Strategie des Bundes wird in besonderem Maße die bisherigen Erfahrungen innerhalb der Bundesregierung berücksichtigen (z.B. Open Source und Offene Standards)/(3). Fachbezogene Spezialisierung der IT muss mit Harmonisierung und Bündelung der IT-Angebote verbunden werden. Der Aufbau von Dienstleistungszentren für IT (DLZ IT) in der Bundesverwaltung kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Künftige Gestaltung für eine neue IT-Steuerung des Bundes:
Trennung von IT-Nachfrage und IT-Angebot

Die Nachfrage nach IT-Leistungen wird von der Leistungserbringung getrennt sowie nutzer- und organisationsübergreifend gebündelt und priorisiert. Hierfür gelten folgende Grundsätze:

  • Die IT-Nachfrage erfolgt auf der Grundlage fachspezifischer Anforderungen und organisatorischer Notwendigkeiten. Sie wird in den Ressorts in eigener Verantwortung gebündelt und priorisiert.
  • Zusätzlich wird bei Bedarf die Nachfrage nach Basis-IT und zentralen Infrastrukturen (4) schrittweise ressortübergreifend gebündelt.
  • Das Angebot von IT-Leistungen innerhalb der Bundesverwaltung wird im Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen schrittweise zu leistungsstarken Dienstleistungszentren (DLZ IT) konsolidiert.
  • Die IT-Nachfrage soll zukünftig grundsätzlich durch die DLZ IT erfüllt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der IT-Beauftragte des jeweiligen Ressorts.
  • Bei der Gestaltung des Portfolios der DLZ IT und bei der Entscheidung zwischen DLZ IT und Marktangeboten sind die (Gesamt-)Wirtschaftlichkeit, die Erhaltung des Wettbewerbs und die Chancengleichheit für kleine und mittlere Unternehmen zu gewährleisten.
  • Die haushaltsmäßige Veranschlagung der Ausgaben für Basis-IT, zentrale Infrastrukturen oder ein herausragendes ressortübergreifendes IT-Vorhaben („Leuchttürme“) erfolgt zukünftig in der Regel nach folgendem Prinzip: Während der Entwicklungsphase erfolgt die Veranschlagung in dem Einzelplan des vom Rat der IT-Beauftragten (CIO-Council) festgelegten Ressorts. In der Phase des Betriebs und der Weiterentwicklung erfolgt eine dezentrale Veranschlagung in den Einzelplänen der nachfragenden Ressorts.
  • Als Planungsgrundlage für die ressortübergreifende Bündelung, Architektur und Standards wird ein IT-Rahmenkonzept des Bundes erstellt. Die Ausgestaltung der oben genannten Prinzipien der Nachfragebündelung und An-gebotskonsolidierung wird vom Rat der IT-Beauftragten bis zum 30. Juni 2008 festgelegt.

Handlungsfeld 1: Verbesserung der IT-Steuerung in den Ressorts

Jedes Ministerium wird eine zentrale Beauftragte / einen zentralen Beauftragten für IT für das gesamte Ressort (Ressort-CIO) bestellen (5). Sie/er gewährleistet die Übereinstimmung des IT-Einsatzes mit den politischen, strategischen und operativen Zielen des Ressorts und den IT-Festlegungen der Bundesregierung und vertritt die IT seines Ressorts entscheidungsbefugt nachaußen. Die / der IT-Beauftragte nimmt ihre / seine Funktion in engem Zusammenwirken mit den Aufgaben der Verwal-tungsorganisation und Verwaltungsmodernisierung wahr. Sie / er ist der jeweiligen Leitung des Ressorts in dieser Funktion grundsätzlich unmittelbar unterstellt. Für die oberen und mittleren Bundesbehörden sollten zentrale IT-Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner bestimmt werden.

Die IT-Beauftragte / der IT-Beauftragte hat die zentrale Rahmenkompetenz für die IT im gesamten Ressort. Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben, Rechte und Pflichten:

  • Kontrolle der Umsetzung der Standards, strategischen Zielvorgaben und der Festlegungen des IT-Rats und der IT-Steuerungsgruppe des Bundes. Diese Aufgabe umfasst auch die Beteiligung bei Gesetzgebungsvorhaben des Ressorts, die Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung haben.
  • Gewährleistung der IT Sicherheit des Ressorts
  • Erfolgskontrolle bei wesentlichen IT-relevanten Vorhaben des Ressorts
  • Fachaufsicht über die ressortinternen Anbieter von IT-Dienstleistungen und Bündelung der IT-Nachfrage des Ressorts.
  • Konsolidierung der Erbringung der IT-Dienstleistungen innerhalb des Ressorts
  • Mitwirkung bei allen IT-Budgets des gesamten Ressorts: Die / der IT-Beauftragte ist an der Aufstellung des Haushalts der IT-bezogenen Haushaltstitel, insbesondere der Titelgruppe 55, sowie im Bedarfsfall bei Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beteiligen. Im Einvernehmen mit der / dem Beauftragten für den Haushalt kann sie / er auf die Veranschlagung und Bewirtschaftung der entsprechenden Haushaltsmittel Einfluss nehmen.

Handlungsfeld 2: Verbesserung der ressortübergreifenden IT-Steuerung

1 Rat der IT-Beauftragten (6)

Die Bundesregierung wird einen Rat der IT-Beauftragten der Ressorts (CIO-Council) unter Vorsitz der Beauftragten / des Beauftragten der Bundesregierung für Informa-tionstechnik(7) einrichten(8). Der Rat der IT-Beauftragten beschließt die wesentlichen Vorgaben zur ressortübergreifenden Steuerung der IT des Bundes.
Der Rat der IT-Beauftragten entscheidet einstimmig und hat insbesondere folgen-de Rechte, Aufgaben und Pflichten:

  • Beschluss einer abgestimmten E-Government- / IT –Strategie und einer IT-Sicherheitsstrategie des Bundes
  • Ausrichtung der IT-Strategie auf die Strategie der Bundesregierung zur Verwaltungsmodernisierung und die vom Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) beschlossenen Modernisierungsprojekte
  • Bündelung der ressortübergreifenden IT-Nachfrage unter Berücksichtigung der Anforderungen der Organisation
  • Entwicklung von Lösungsmodellen für die Gewinnung und den Einsatz von IT-Fachpersonal
  • Festlegung der Architektur, Standards und Methoden für die IT der Bundesverwaltung
  • Beschluss des IT-Rahmenkonzepts des Bundes und eines Vorschlages für die Etatisierung ressortübergreifender Projekte als Grundlage für die Haushaltsverhandlungen. Das IT-Rahmenkonzept des Bundes ist das Planungsinstrument für ressortübergreifende IT-Vorhaben.
  • Übergreifendes Portfoliomanagement der DLZ IT
  • Neufassung und Weiterentwicklung der IT-Richtlinien
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Effizienz bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten, z.B. Einführung einheitlicher Projektmanagement-Standards, -Methoden und –Werkzeuge, Bereitstellung eines zentralen Dienstleistungsangebotes hinsichtlich Projektmanagement-Unterstützung, Sicherstellung von Qualifizierungsmaßnahmen (Fortbildung), Externen Projektcontrolling

Der Rat der IT-Beauftragten hat bei seiner Entscheidungsfindung die Erfahrungen der Ressorts einzubeziehen.

2 IT-Steuerungsgruppe des Bundes

Die Bundesregierung wird eine IT-Steuerungsgruppe des Bundes einrichten. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind die / der für Verwaltungsmodernisierung und IT zuständige Staatssekretär(in) des Bundesministeriums des Innern, die / der Haushaltsstaatssekretär(in) des Bundesministeriums der Finanzen und eine Vertreterin / ein Vertreter des Bundeskanzleramtes.

Die IT-Steuerungsgruppe des Bundes hat die folgenden Aufgaben, Rechte und Pflichten:

  • Bestätigung des IT-Rahmenkonzepts des Bundes
  • Initiativrecht für Aufträge an den Rat der IT-Beauftragten (z.B. hinsichtlich Stan-dardfragen, Innovationsvorhaben)
  • Einspruchsrecht bei IT-Rahmenkonzepten und anderen Maßnahmen der Ressorts, die den Beschlüssen der IT Steuerungsgruppe des Bundes oder des Rates der IT-Beauftragten widersprechen
  • Koordinierung von IT-Großprojekten9 der öffentlichen Verwaltung
  • Sofern keine Einigung im Rat der IT Beauftragten möglich ist, gibt die IT-Steuerungsgruppe nach Konsultation der betroffenen Ressorts eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates der IT-Beauftragten der Ressorts ab.

Die Möglichkeit, zu Empfehlungen und Entscheidungen der IT-Steuerungsgruppe eine Entscheidung der Bundesregierung im üblichen Verfahren herbeizuführen, bleibt unberührt.

Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik

Sprecher(in) und Vorsitzende(r) der IT-Steuerungsgruppe (Beauftragte(r) der Bundesregierung für Informationstechnik) ist die / der Staatssekretär(in) des Bundesministeriums des Innern. Sie / er vertritt die Steuerungsgruppe im Rahmen ihrer Kompetenzen nach außen.

Die / der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik hat insbesondere folgende Aufgaben, Rechte und Pflichten:

  • Mitwirkung bei der Gestaltung der Rolle der öffentlichen Verwaltung in der Informationsgesellschaft
  • Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren (§ 45 Abs. 3 GGO) und anderen Regierungsvorhaben mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Ländern sowie – im Einvernehmen mit dem AA – der EU und internationalen Partnern in ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten der deutschen Verwaltung (E-Government, IT-Sicherheit, IT-Strategie)
  • Ausarbeitung der E-Government-/ IT- und IT-Sicherheitsstrategie des Bundes
  • Unterstützung des CIO-Councils bei der Abstimmung der Angebote der IT-Dienstleister
  • Steuerung des IT-Sicherheitsmanagements10 des Bundes auf der Grundlage der Festlegungen der Bundesregierung(11)
  • Steuerung der Bereitstellung zentraler IT-Infrastrukturen des Bundes
  • Entwicklung von Architektur, Standards und Methoden für die IT des Bundes
  • Ausarbeitung von vertraglichen Rahmenwerken und Leitfäden für die Beschaffung von IT

Zur Unterstützung der IT-Steuerungsgruppe und des Rates der IT-Beauftragten der Ressorts wird im Bundesministerium des Innern dauerhaft eine Organisation eingerichtet. Die Organisation untersteht dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Nächste Umsetzungsschritte

Nach Abstimmung dieses Grobkonzeptes zwischen Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen und Bundeskanzleramt erfolgt die Abstimmung mit allen Ressorts, damit dieses Konzept vor dem IT-Gipfel am 10. Dezember 2007 im Kabinett verabschiedet und die / der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik auf dem IT-Gipfel zum 01. Januar 2008 berufen werden kann.
Gleichzeitig mit Verabschiedung dieses Grobkonzeptes wird beschlossen, dass die IT-Steuerungsgruppe des Bundes und der IT-Rat mit Wirkung zum 01. Januar 2008 eingerichtet werden.

Die / der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik erhält den Auftrag, bis 30. Juni 2008 einen Umsetzungsplan inklusive Kommunikationskonzept zur Etablierung der neuen Steuerungsstruktur zu erstellen und dem Rat der IT-Beauftragten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen berichten dem Kabinett zum 31. März 2009 über die Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren der IT-Steuerungsgruppe.

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Fußnoten: 

(1) Potsdamer Initiative für den IKT-Standort Deutschland/Abschlussdokument des IT-Gipfels der Bundesregierung am 18.12.2006

(2) Das Konzept kommt in Selbstverwaltungskörperschaften und Justiz nur in dem Umfang zur Anwendung, wie Selbstverwaltung und richterliche Unabhängigkeit dies erlauben. Die etwaige Einbeziehung der Sozialversicherungsträger bzw. der Gerichte wird zwischen dem zuständigen Ressort und den jeweiligen Sozialversicherungsträgern bzw. den Gerichten festgelegt. Für den IT-Bereich des Verteidigungsressorts gilt folgende Sonderregelung: Das BMVg wird in den neu einzurichtenden Gremien mitwirken. Aufgrund der besonderen Erfordernisse an die IT im Verteidigungsressort kann das BMVg von den Festlegungen des Konzepts IT-Steuerung Bund abweichen. 

(3) § 9 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst bleibt unberührt

(4) Basis-IT und zentrale Infrastrukturen der Bundesverwaltung sind IT-Systeme, die ressortübergreifend genutzt werden (z.B. IVBB, Virtuelle Poststelle). Ihre Definition erfolgt durch das IT-Rahmenkonzept des Bundes.

(5) Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem jeweiligen Ressort. 

(6) Die anderen Verfassungsorgane, der BWV, der BRH und der BfDI werden in den Rat der IT-Beauftragten eingebun den. Die konkrete Ausgestaltung der Einbindung erfolgt durch den Rat in Abstimmung mit den genannten Behörden.

(7) Die Beauftragte / der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik kann sich in dieser Funktion vom der / dem IT- Beauftragten des Bundesministeriums des Innern vertreten lassen.

(8) Der IT-Rat ersetzt den IMKA; die von den Ressortansprechpartnern E-Government und den IT-Sicherheitsverantwortlichen (UP Bund) wahrgenommenen Aufgaben werden dem IT-Rat zugeordnet. Notwendige Vorbereitungsgremien werden im Umsetzungsplan festgelegt. 

(9) Die Auswahl der ersten 2-3 Großprojekte erfolgt bis zum IT-Gipfel.

(10) Definition gemäß BSI-Standard 100-1: Managementsysteme für Informationssicherheit

(11) aktuell Umsetzungsplan Bund des Nationalen Plans zum Schutz der Informationsinfrastrukturen

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