Übersicht Bundesländer Umsetzung des eGovernment-Gesetzes

| Autor: Ira Zahorsky

Ziel des eGovernment-Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. eGovernment Computing hat den Stand der Dinge in den einzelnen Bundesländern zusammengefasst.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (eGovernment-Gesetz) soll es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft.

Kernpunkte des Gesetzes

  • Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs,
  • Grundsätze der elektronischen Aktenführung (eAkte) und des ersetzenden Scannens,
  • Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren,
  • Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter,
  • Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen,
  • Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung

eGovernment-Gesetz des Bundes

Der Bund gibt mit dem eGovernment-Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von eGovernment vor. Diese gelten für die Bundesverwaltung und teilweise auch für Länderverwaltungen, die Bundesrecht ausführen. Mit dem IT-Planungsrat steht seit dem 1. April 2010 zudem ein zentrales Steuerungsgremium für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der IT und des eGovernment zur Verfügung.

Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich und ist kein in sich geschlossener Prozess. Angebote und Technologien werden weiterentwickelt, Regelungen angepasst. Ein genauer Zeitraum kann daher nicht angegeben werden.

Die Bundesregierung ist jedoch verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes den Deutschen Bundestag über den Stand der Umsetzung zu informieren und Vorschläge für die Weiterentwicklung zu unterbreiten. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes muss sie dem Deutschen Bundestag mitteilen, bei welchen Rechtsvorschriften des Bundes die Schriftform verzichtbar ist und bei welchen auf das persönliche Erscheinen zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.

eGovernment Computing hat den entsprechenden Ministerien der einzelnen Bundesländer folgende Fragen gestellt:

  • Falls Sie bereits ein eGovernment-Gesetz haben, welche Maßnahmen wurden oder werden gerade aktuell umgesetzt?
  • Falls Sie noch kein eGovernment-Gesetz haben, planen Sie, eines zu verabschieden?
  • Falls ja, wann ist mit der Einführung zu rechnen?
  • In welchen Bereichen soll es sich von bereits eingeführten eGovernment-Gesetzen in anderen Bundesländern unterscheiden?

Die Antworten finden Sie in unserer Bildergalerie.

(Originalbeitrag: https://www.egovernment-computing.de/umsetzung-des-egovernment-gesetzes-a-543792/?cmp=nl-127&uuid=A7C43CAB-715A-49D1-86AD-8CC290A84321)

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