BRH Bemerkungen 2018 (November 2018; Auszug)

Bei seinen Prüfungen wendet der Bundesrechnungshof beide in Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz genannten Maßstäbe an: Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit untersucht er das Verhältnis von Kosten und Nutzen. Dabei gilt die Aufmerksamkeit der Frage, ob die geprüften Stellen ihre personellen und materiellen Res­sour­cen wirtschaftlich verwenden.

Wir haben für Sie einige Textpassagen aus den Bemerkungen 2018 zum Thema “Wirtschaft­lichkeitsberechnungen” dokumentiert.

(BMI) Unvollständige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gefährdet Teilziel der
IT-Konsolidierung Bund
(#7, S. 183)

Mit der IT-Konsolidierung Bund will die Bundesregierung die IT des Bundes bis zum Jahr 2025 bündeln und standardisieren. Hierfür startete sie eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten. Das BMI entwickelt u. a. für die elektronische Aktenführung die ressortübergreifende IT-Lösung „Basisdienst E-Akte“. Diese Standardlösung sollen alle Behörden der Bundesverwaltung nutzen. Das BMI hat in seine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 80 von insgesamt 200 Behörden nicht einbezogen. Diese Behörden verwalten ihre Akten bereits heute mit einer eigenen IT-Lösung elektronisch.

Das BMI erwartet, dass diese Behörden nunmehr eigenverantwortlich untersuchen, ob für sie die Nutzung des „Basisdienstes E-Akte“ wirtschaftlich ist. Es will den Behörden aber nicht vorgeben, wie diese ihre Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen haben. D. h. die Behörden sollen entscheiden, ob sie den „Basisdienst E-Akte“ einführen oder nicht. Dies kann dazu führen, dass die Behörden ihre eigenen IT-Lösungen langfristig weiterbetreiben, obwohl dies aus Bundessicht nicht wirtschaftlich ist. Gleichzeitig will die Bundesregierung mit der IT-Konsolidierung Bund die IT des Bundes aber kosteneffizient und wirtschaftlich betreiben.

Um dieses Teilziel nicht zu gefährden, hat das BMI darauf hinzuwirken, dass die Behörden bei ihren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Bundessicht zugrunde legen. Dazu hat es den Behörden standardisierte Kriterien und einheitliche Rahmendaten zur Verfügung zu stellen.

(BMWI) Vergütung der KfW für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in dreistelliger
Millionenhöhe überhöht
(#14, S. 212)

Das BMWi hat es versäumt, die Förderinstrumente bei der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu unterziehen. Mit diesem Programm unterstützt die Bundesregierung die Erhöhung der Energieeffizienz von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie öffentlichen Nichtwohngebäuden mit jährlich mehr als 1 Mrd. Euro. Durchgeführt und verwaltet wird das Programm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie gewährt u. a. Zuschüsse zur Kredittilgung und zu Investitionen sowie Darlehen über Kreditinstitute mit Zins-sätzen, die unter dem Marktzins liegen. Das Risiko der Darlehensrückzahlung tragen dabei die Kreditinstitute. Obwohl die KfW weder Akquisekosten noch Risiken trägt, erhielt sie z. B. in den Jahren 2016 und 2017 für Durchführung und Abwicklung des Programms insgesamt 130 bzw. 140 Mio. Euro. Ihre Vergütung betrug damit jeweils mehr als 10 % der Ist-Ausgaben des Programms.

Für den Bundesrechnungshof ist nicht nachgewiesen, dass die verschiedenen Förderinstrumente wirtschaftlich angewendet werden. Die optimale Ausnutzung der Fördermittel für die Förderzwecke muss aber das vorrangige Ziel sein. Soweit aus den Fördermitteln Vergütungen an die KfW gezahlt werden, stehen diese Mittel nicht mehr für den Förderzweck zur Verfügung. Neben der Verschlankung des derzeit aufwendigen Verfahrens, Kredite zu vergeben, könnte sich eine Förderung über weitergehende Zuschüsse oder Vergünstigungen als wirtschaftlich vorteilhaft darstellen. Die Zuschüsse könnten auch andere Stellen gewähren, z. B. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

(BMVI) Auf überflüssiges Bereisungsschiff verzichten (#22, S. 244)

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (Amt) hat sein sogenanntes Bereisungsschiff lediglich an durchschnittlich 54 Tagen pro Jahr eingesetzt. Aufgabe eines Bereisungsschiffes ist es, Personal der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zu transportieren, um z. B. Anlagen an Wasserstraßen zu besichtigen. Es dient auch dienstlichen Besprechungen und Veranstaltungen an Bord.

Das Schiff ist dienstlich nicht notwendig, sein Betrieb unwirtschaftlich. Indem das Amt das Bereisungsschiff für private und dienstlich nicht notwendige Fahrten samt Verpflegung an Bord bereitgestellt hat, entzog es Unternehmen der freien Wirtschaft zudem Aufträge.

Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, das 60 Jahre alte Schiff stillzulegen und zu veräußern. Die dem Amt vorgesetzte Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (Generaldirektion) erklärte zunächst, das Bereisungsschiff durch das Amt weiter betreiben zu wollen. Das BMVI hat inzwischen zugesagt, auf das Bereisungsschiff zu verzichten und es aussondern zu lassen. Angesichts der Erklärung der Generaldirektion hält es der Bundesrechnungshof für erforderlich, dass das BMVI das Amt ausdrücklich anweist, das Schiff umgehend stillzulegen und zu veräußern.

(BMZ) Seit 2007 geplante IT-Unterstützung für Entwicklungsprojekte verzögert sich weiter (#28, S. 273)

Das BMZ versucht seit dem Jahr 2007, die IT-Unterstützung für die Planung und Steuerung seiner Entwicklungsprojekte zu modernisieren. Dafür hat es bis heute 10,3 Mio. Euro ausgegeben. Bei der Modernisierung hat es Fehler gemacht. So hat es die Schwachstellen des alten IT-Systems nicht ausreichend analysiert. Zudem hält es an einer technisch aufwendigen Lösung für das Berichtswesen fest, obwohl es deren Funktionsumfang nicht ausschöpft. Bis zum Jahr 2014 hat das BMZ 4,1 Mio. Euro ausgegeben, ohne dass das IT-System einsetzbar gewesen wäre.

Das BMZ startete im Jahr 2014 einen erneuten Anlauf, sein IT-System zu modernisieren, jedoch ohne seine Schwachstellenanalyse zu erneuern oder die technische Lösung für das Berichtswesen neu zu konzipieren. Die geplante Inbetriebnahme des neuen Systems verschob das BMZ erneut. Dafür nimmt es weitere Mehrausgaben von 410 000 Euro in Kauf.

Das BMZ sieht die Einführung des neuen Systems zum Januar 2019 nicht mehr in Gefahr. Allerdings werde es dabei zunächst auf die Möglichkeit verzichten, mit einer Durchführungsorganisation elektronisch Daten abzugleichen. Diesen Datenabgleich nennt das BMZ jedoch für die Steuerung seiner Entwicklungsprojekte als unerlässlich. Der Bundesrechnungshof hat daher das BMZ aufgefordert, diese Schnittstelle schnellstmöglich einzurichten.

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