In den Vorbemerkungen zur Version 1 vom Juli 1992 schreibt der Verfasser unter anderem: “Die Bundesverwaltung ist – wie die öffentliche Verwaltung insgesamt – verpflichtet, ihre Arbeit und ihre interne Organisation am Prinzip der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Verstärkt wird dabei auf IT-Systeme zurückgegriffen, um die Effizienz und die
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