Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung (BRH Bericht 2006)

Empfehlungen des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung.

“Die öffentliche Verwaltung nutzt seit Jahren in zunehmendem Maße die Unterstützung externer Berater. Sie tut dies insbesondere dort, wo neuartige und komplexe Aufgaben zu bewältigen sind, moderne technische und wirtschaftliche Entwicklungen nutzbar gemacht werden sollen oder strukturelle Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen zu vollziehen sind. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater entfällt nach einer deutlichen Zunahme im Jahr 2005 knapp ein Zehntel des in diesem Bereich erzielten Umsatzes auf den öffentlichen Sektor. Der Bundesrechnungshof hat in den zurückliegenden Jahren den Einsatz externer Berater im Bereich der Bundesverwaltung sowohl querschnittlich als auch einzelfallbezogen untersucht. Dabei hat er festgestellt, dass gewisse Fehler immer wieder vorkommen, unabhängig von der Form der Beratung und der Art der Verwaltung. Häufig war neben Fehlern im Vergabeverfahren zu beanstanden, dass weder die Notwendigkeit noch die Wirtschaftlichkeit von Beratungsprojekten ausreichend geprüft und sichergestellt war. Gerade hierin sieht der Bundesrechnungshof jedoch die wesentliche Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Umgang mit diesem Instrument. Die im Vorfeld einer möglichen Einbeziehung externen Sachverstands notwendigen Arbeitsschritte werden von vielen Verantwortlichen zwar als aufwendig und unbequem empfunden. Sie sind gleichwohl die beste Garantie gegen die Risiken einer Fehlleitung öffentlicher Mittel.”

Auszugsweise zitiert aus dem Vorwort der Veröffentlichung; den vollständigen Bericht finden Sie hier:

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