| Autor / Redakteur: Marcus Laube / Susanne Ehneß
Das BMI hat das E-Rechnungs-Gesetz verabschiedet. Marcus Laube, Gründer und Geschäftsführer von eInvoicing-Anbieter crossinx, kommentiert.
Mit der Umsetzung des Gesetzes wird der Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und mit der Öffentlichen Verwaltung revolutioniert. Es ist davon auszugehen, dass in wenigen Jahren nur noch elektronische Rechnungen ausgetauscht werden und sich auf dieser Basis ganz neue Geschäftsmodelle, wie zum Beispiel Finanzierungslösungen, entwickeln.
Die Briefpost, wie sie heute besteht, wird es vermutlich in einigen Jahren nicht mehr geben. Dagegen kann die deutsche Wirtschaft inklusive der Öffentlichen Verwaltung mit der eRechnung ein Einsparpotenzial von mindestens 112 Milliarden Euro pro Jahr generieren.
Massive Umstellung
Fast alle Unternehmen der Privatwirtschaft sind Lieferant der öffentlichen Auftraggeber und somit künftig verpflichtet, ebenfalls elektronische Rechnungen auszustellen. Als elektronische Rechnung gilt ein strukturierter Datensatz und nicht bloß eine eMail mit Bilddatei, wie etwa ein PDF-Anhang. Das bedeutet eine massive Umstellung zur aktuell gängigen Praxis und einen entsprechenden Anpassungsaufwand bei Unternehmen.
Verpflichtend machen
Wir begrüßen den neuen Gesetzesentwurf des BMI. Die Bundesregierung muss nun jedoch weitere Taten folgen lassen und möglichst zeitnah eine zugehörige Rechtsverordnung erstellen, die die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung festlegt. Nur dann kann die strukturierte, flächendeckende Einführung von eInvoicing in Deutschland gelingen und es können die gleichen Effekte eintreten wie in anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, Spanien oder Italien, die bereits von den Vorteilen der eRechnung profitieren.
(Originalbeitrag: https://www.egovernment-computing.de/einvoicing-wird-in-der-oeffentlichen-verwaltung-verpflichtend-a-542524/)
Schreibe einen Kommentar