LRH Nordrhein-Westfalen Jahresbericht 2008

Aus den rund 350 Druckseiten mit fast 60 Fundstellen zum Thema Wirtschaftlichkeit haben wir zwei Aspekte herausgegriffen, die uns generell bedeutsam und auch jenseits von NRW aktuell erscheinen …

Ressortprinzip nicht zu Lasten der Wirtschaftlichkeit …

Hintergrund (s.S. 93ff)

Der Landesrechnungshof hat bereits im Jahr 2003 eine Prüfung der IT-gestützten Personalverwaltung durchgeführt und angesichts der aufgezeigten Schwachstellen Empfehlungen unter anderem in Be­zug auf das weitere Vorgehen im Projekt PersNRW ausgesprochen. Im Rahmen seiner erneuten Prüfung dieser Thematik im Jahr 2007 hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass sich die Pro­jekt­situation in der Gesamtsicht nicht wesentlich verändert hat und die zum damaligen Zeitpunkt ausgesprochenen Empfehlungen nur in geringem Umfang umgesetzt worden sind.

Das ursprüngliche Ziel, für die Personalverwaltung und Stellenbewirtschaftung ein landesweit einheitliches Verfahren in den Behörden und Einrichtungen des Landes einzusetzen, kann nicht erreicht werden, weil die zur Umsetzung dieses Ziels erforderlichen Rahmenbedingungen nicht geschaffen worden sind. Das Vorhaben muss als im Wesentlichen gescheitert angesehen werden. Die Gesamtkosten des Projekts PersNRW werden bis Ende 2009 ein Volumen von mehr als 43 Millionen € erreicht haben.

Das Projekt ist nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell völlig aus dem Ruder gelaufen… Nach eigenen Ausführungen konnte das FM angesichts der Ressortkompetenz der Landesministerien und mangels einer Kabinettentscheidung in der Vergangenheit die Neubeschaffung anderer IT-Verfahren nicht verhindern. Ohne einen konkreten Überblick über die landesweit im Einsatz befindlichen IT-Lösungen zu haben, geht das FM davon aus, dass mehrere Softwareprodukte zur Unterstützung der Personalverwaltung weiterhin im Einsatz bleiben werden.

Feststellung des LRH NRW

Der Bericht weist zunächst auf Punkte hin, die mit der Projektdurchführung (‘Management des Projektes’) verbunden sind und ergänzt (s.S. 100):

Des Weiteren hat der LRH beanstandet, dass die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von PersNRW jedem Ressort selbst überlassen bleibt und die Zuständigkeit für die Durchführung einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht erkennbar ist. Hier zeigt sich nach Ansicht des LRH erneut, dass die derzeitigen IT-Strukturen der Landesverwaltung nicht den Anforderungen einer modernen Verwaltung genügen und wirtschaftliches Handeln nicht sicherstellen können. Vor diesem Hintergrund zeigt der LRH zum wiederholten Male auf, dass das Ressortprinzip nicht zu Lasten der Wirtschaftlichkeit gehen darf, insbesondere in einem Bereich, der die fachlichen Aufgaben der Ressorts nicht betrifft, sondern nur eine dienende Funktion hat.

WiBe-Empfehlung

… folgt den Aussagen des LRH. Das Problem tritt zunehmend häufiger auf (ein ICT-Projekt betrifft mehr als ein Ressort, die Wirtschaftlichkeit des Projektes lässt sich ebenso wie die Strategierelevanz nur aus der Gesamtsicht beurteilen).

  • Projektmanager des ICT-Projekts in den betroffenen Ressorts: Verschaffen Sie sich einen aktuellen Überblick, wer wo an diesem oder ähnlichen ICT-Projekten zu Gange ist (in Ihrem oder in anderen Bundesländern, im Bund), versuchen Sie, daraus ein virtuelles thematisches Netzwerk zu entwickeln und weisen Sie bei Ihrer Wirtschaftlichkeitsabschätzung nachdrücklich auf den ressort­übergreifenden Charakter Ihres Projektes hin.
  • ICT-Entscheidungsträger einzelner betroffener Ressorts: ICT-Projekte mit hoher ressort­übergreifender Relevanz sind üblicherweise bekannt – vor einer ressortspezifischen Entschei­dung für oder gegen das betreffende Projekt sollte die Abstimmung mit ICT-Verantwortlichen in anderen Ressorts stehen; eine isolierte Wirtschaftlichkeitsabschätzung nur aus der begrenzten Sicht des eigenen Ressorts ist zu vermeiden. Sofern die Leitung des Hauses auf der apologetischen Erstellung einer WiBe besteht, sind die technologischen und finanziellen Impacts eines Alleingangs deutlich darzustellen.
  • Entscheidungsträger der Landesregierung: ressortübergreifende Projekte sind bereits zum Zeitpunkt ihrer Beantragung und Vorselektion im Rahmen eines Landes-ICT-Projektportfolios auf Kabinettsebene zu beschließen, die erste ressortübergreifende Wirtschaftlichkeitsabschätzung muss darlegen, in welchem Maße und mit welcher Verbindlichkeit die Ressorts ingesamt an der Entwicklung und dem Betrieb der ICT-Lösung mitwirken werden.

Externe Vergabe einer Wirtschaftlichkeitsberechnung –
Objektivität und Korruptionsprävention konsequent beachten …

Hintergrund (s.S. 99f)

Nachdem der LRH in seiner Prüfungsmitteilung in 2004 den fehlenden Nachweis der Wirtschaftlich­keit des Verfahrens beanstandet hatte, wurde im Auftrag des xM – unter Hinzuziehung eines externen Beratungsunternehmens – in Zusammenarbeit mit den beteiligten Rechenzentren Anfang 2005 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Bei dem externen Berater handelte es sich um denselben Dienstleister, der bereits seit 1998 das Modul yyy mitentwickelt und seit 2001 in der Projektleitung des Moduls zzz mitgearbeitet hat …

Feststellung des LRH NRW

Vor dem Hintergrund der Prüfungsfeststellungen hat der LRH zudem Folgendes angemerkt: Soweit u. U. nicht der erforderliche Fachverstand vorhanden ist oder andere Gründe dagegen sprechen, mit eigenen Bediensteten eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen, so gebietet es der Grund­gedanke der Objektivität und nicht zuletzt auch die Sensibilität im Sinne einer konsequenten Korruptionsprävention, dass mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung jemand betraut wird, der mit der Leistungserbringung nicht in Zusammenhang steht.

WiBe-Empfehlung

… liegt auf der Hand und bedarf keiner weiteren Erläuterung.