Mindestanforderungen der Rechnungshöfe […] zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik

– Leitlinien und gemeinsame Maßstäbe für IuK-Prüfungen-

Bereits im September 2001 haben die Rechnungshöfe einen Katalog der Mindestanforderungen zum Einsatz der IuK-Techniken vorgelegt. Diese Mindestanforderungen wurden im Juni 2009 in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht und im November 2011 aktualisiert. Die Mindestanforderungen sind auch für die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach dem WiBe-Konzept von Bedeutung. Wir stellen Ihnen darum den Text hier vor:

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