Personalkostenansätze für IT-Fachpersonal in der Freien Hansestadt Bremen

Als ein Beispiel geben wir nachstehend die Vorgaben der Freien Hansestadt Bremen wieder: für das IT-Fachpersonal sind demnach bei der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung die folgende Personalkostenansätze anzuwenden – möglicherweise eine Anregung für den Leser bei eigenen Berechnungen … Hier der Text (Quellenangabe im Anschluss):

 

Personalkostenansätze von IT-Fachpersonal im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenrechnungen

Bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Kostenrechnungen sind bei Personalkostenansätzen für IT-Fachpersonal in der Freien Hansestadt Bremen zukünftig die Kosten aus der Dataport-Kosten-Leistungsrechnung zu verwenden:

Technikerin und Techniker                                      87.000,-€ p.a.
Entwicklerin und Entwickler                                   113.000,-€ p.a.
IT-Leitung, Beraterin/Berater; Projektleitung        136.000,-€ p.a.

In den Kostenansätzen sind enthalten:
Personalhaupt- und -nebenkosten, Versorgungszuschläge, Unfallversicherung, Sachkosten (ohne TUI), IT-Ausstattung Techniker, IT-Ausstattung Entwickler, Gemeinkostenzuschlag

Begründung:
Im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in IT Angelegenheiten wurden die Vollkosten einer Personalstelle bei einer Leistungserbringung für Dritte ermittelt. Die Länder Hamburg, Schleswig Holstein und Bremen haben als Trägerländer von Dataport, einer Anstalt öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Sitzung des Verwaltungsrates vom Dezember 2011 die Berechnungsgrundlagen ihrer Personalkosten im IT-Bereich verglichen und vereinheitlicht. […]

Der Verwaltungsrat hat auf dieser Grundlage in der Sitzung am 07.12.2011 beschlossen, dass bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zukünftig für IT-Arbeitsplätze die Kostenansätze aus der Dataport-Kosten-Leistungsrechnung auch in den Ländern verwendet werden sollen.

(Quelle 04.09.2012: http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen53.c.7661.de)

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