Rahmenrichtlinie für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Die 2009 veröffentlichte Rahmenrichtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im BMVg wurde zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt und die Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Geschäftsbereich des BMVg wurden Ende Mai 2020 in einer grundlegend überarbeiteten Version als Zentrale Dienstvorschrift herausgegeben. Die Regelung wird derzeit umfassend evaluiert, was absehbar zu wesentlichen Überarbeitungen führen wird. Sie gilt ausschließlich für den Geschäftsbereich des BMVg und ist der betroffenen Zielgruppe über interne Informationsquellen zugänglich. Zuständigkeit ist das Referat HC II 6 des BMVg.

Wir haben die damals uns zur Veröffentlichung übermittelte Rahmenrichtlinie 2009 von unserer WiBe Website entfernt.

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