Arbeitsanleitung “Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen” BMF 2011, 2017, 2021

Das BMF hat 2011 eine überarbeitete “Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen” veröffentlicht. “Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen… Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bilden die aus der gesetzlichen Verpflichtung zur wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung folgenden erforderlichen Überlegungen zur Durchführung einer finanzwirksamen Maßnahme ab.” 2017 wurde Kapitel E (Spezielle Empfehlungen und Regelungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) durch einige Hinweise ergänzt.

Am 7. Mai 2021 hat das BMF eine Update der Arbeitsanweisung veröffentlicht (s. dazu  Arbeitsanleitung Einführung in WU 2021). Dabei wurde eher wenig Sorgfalt aufgewendet, um formal und inhaltlich den Erwartungen zu entsprechen:

  • Die speziellen Empfehlungen und Regelungen (vgl. S. 35) wurden nicht aktualisiert und auf dem Stand von 2017 belassen.
  • Seite 25 ist eine leere Seite, ohne dass die Texte auf den Seiten 24 und 26 angepasst wurden oder der logische Zusammenhang ersichtlich wird.
  • Auf den Seiten 13 und 30 wurden größere Textpassagen gelöscht ohne Anpassung des Druckbildes.
  • Alle Tabellen im Anlagenteil F ab S. 36 starten mit einem Zinssatz von 2%, obwohl das BMF seit 2014 regelmäßig Zinssätze unter 2% vorschreibt.

Wir verzichten deshalb auf die Wiedergabe der 2021-Version und stellen Ihnen hier eine bearbeitete Version vor, die auf dem Original von 2011 aufbaut und die Änderungen aus 2017 und 2021 teilweise übernimmt bzw. kenntlich macht:

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