BRH Bemerkungen 2016 (November 2016; Auszug)

Bei seinen Prüfungen wendet der Bundesrechnungshof beide in Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz genannten Maßstäbe an: Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit untersucht er das Verhältnis von Kosten und Nutzen. Dabei gilt die Aufmerksamkeit der Frage, ob die geprüften Stellen ihre personellen und materiellen Res­sour­cen wirtschaftlich verwenden.

Wir haben für Sie einige Textpassagen aus den Bemerkungen 2016 zum Thema “Wirtschaft­lichkeitsberechnungen” dokumentiert.

BMI: Teure Rechenzentren stehen über Jahre leer (#11, S. 31)

Das Projekt „Netze des Bundes“ startete im Jahr 2007 und soll für die Bundesbehörden ein sicheres Sprach- und Datennetz bereitstellen. Mit der im Jahr 2015 beschlossenen IT-Konsolidierung des Bundes möchte die Bundesregierung 80 % des IT-Betriebes bei einem bundeseigenen Dienstleister bündeln. Beide Projekte leitet das BMI.

Das Projekt „Netze des Bundes“ verzögerte sich immer wieder, u. a. weil sich beteiligte Ressorts nicht auf das Vorgehen einigen konnten. Dennoch schloss das BMI im Jahr 2011 langfristige Mietverträge für zwei Rechenzentren ab, die weitgehend ungenutzt blieben. Der Bund zahlt bis zum Jahr 2016 ca. 26 Mio. Euro für die leerstehenden Rechenzentren.

Beim Projekt „IT-Konsolidierung“ soll die Zahl der 96 Rechenzentren und 1 245 Serverräume bis Ende 2022 stark sinken. Dafür sollen bestehende Rechenzentren gekündigt oder modernisiert sowie neue gemietet oder gebaut werden. Das BMI hat keinen Überblick über die bestehenden Rechenzentren, z. B. ihre Miet- und Betriebskosten, Größe und Technik. Ebenso wenig kennt es den IT-Flächenbedarf des Bundes. Es kann daher die Folgen geplanter Maßnahmen nicht verlässlich beurteilen.

Das BMI muss verhindern, dass durch ähnliche Fehler wie bei „Netze des Bundes“ noch deutlich größere Nachteile für den Bundeshaushalt entstehen. Der Bundesrechnungshof hat dem BMI empfohlen, gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben umgehend eine Übersicht über die bestehenden Rechenzentren mit deren wesentlichen Kennzahlen, u. a. Miet- und Betriebskosten, zu erstellen. Diese muss es bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die IT-Konsolidierung berücksichtigen.

Bundesagentur: Intensivere Integrationsberatung unwirtschaftlich (#34, S. 55)

Die Bundesagentur setzt zusätzliches Personal ein, um bestimmte Kundengruppen in Agenturen intensiver in der Arbeitsvermittlung zu betreuen. Zur Zielgruppe gehören Personen, die nach längerer Erwerbspause wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder bei denen der letzte Bewerbungsprozess lange Zeit zurückliegt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass sie durch die intensivere Betreuung mehr Personen in den Arbeitsmarkt integrieren kann. Sie will dadurch Arbeitslosengeld einsparen und mehr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einnehmen. Sie geht davon aus, damit die zusätzlichen Ausgaben decken zu können.

Die von der Bundesagentur erwarteten Wirkungen sind jedoch ausgeblieben. Die zusätzlichen Ausgaben liegen über den Entlastungen. Die Berechnungen der Bundesagentur sind methodisch fehlerhaft und weisen die Wirtschaftlichkeit des zusätzlichen Personaleinsatzes nicht nach. So lassen sie z. B. einen Teil der Personalkosten, die für die intensivere Betreuung anfallen, außer Betracht.

Der Bundesrechnungshof hat für das Jahr 2014 ein Defizit von 33 Mio. Euro errechnet. Er hält den Einsatz der zusätzlichen Vermittlungsfachkräfte für unwirtschaftlich. Er hat die Bundesagentur aufgefordert, kein zusätzliches Personal mehr zur intensiveren Betreuung einzusetzen, wenn sie nicht nachweisen kann, dass dies auf Dauer zumindest kostenneutral ist.

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