Beiträge mit dem Schlagwort Kapitalwertmethode

Kapitalwertmethode: Korrekturformeln für unterschiedliche Zahlungsmodalitäten

Symbolbild zu den Korrekturformeln

Die Kapitalwertmethode gehört zu den dynamischen Verfahren der Investitions­rechnung. Sie berücksichtigt, dass im Zeitablauf Ein- und Auszahlungen einer Maßnahme bzw. einer IT-Lösung in unter­schied­licher Höhe anfallen können. Das geschieht, indem die Zahlungen jeweils auf einen bestimmten Zeitpunkt abgezinst, “diskontiert”, werden. Die Kapitalwertmethode eignet sich zur Bewertung und

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Kostenvergleichsrechnung, Rentabilitätsberechnung, Barwertmethode – zwei Excel-Templates aus Bremen

Symbolbild Senatorin Finanzen Bremen

Jenseits des WiBe-Konzepts gibt es weitere Methoden, die für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen herangezogen werden können. Diese Methoden sind für die öffentliche Verwaltung hinreichend beschrieben (so beispielsweise die Arbeitsanleitung des BMF), dagegen finden sich (außerhalb der WiBe Software) dafür kaum Vorlagen. Die Freie Hansestadt Bremen stellt auf der Website der Senatorin

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Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien, 8. Auflage 2012)

Symbolbild LAWA KVR-Leitlinien

Hrg: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Deutschland Aus dem Vorwort: “Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind wichtige Grundsätze sowohl bei der Ent­wick­lung, dem Ausbau, der Reinvestition und der Sanierung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur als auch beim Betrieb dieser Systeme und Anlagen. Sie können nur erreicht werden, wenn alle jeweils

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AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen

Sog. AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Die AfA-Tabellen stellen keine bindende Rechtsnorm dar. Dennoch werden die in den AfA-Tabellen festgelegten Abschreibungssätze sowohl von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt,

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BRH Bemerkungen 2011 (November 2011; Auszug)

Bild BRH

Bei seinen Prüfungen wendet der Bundesrechnungshof beide in Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz genannten Maßstäbe an: Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit untersucht er das Verhältnis von Kosten und Nutzen. Dabei gilt die Aufmerksamkeit der Frage, ob die geprüften Stellen ihre personellen und materiellen Res­sour­cen

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